Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20. August 2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierphysiotherapiepraxis „Feel Pawsome“ Jenny Wynes als Tierphysiotherapeutin und der/die Tierhaltende als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Tierhaltende das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Befundung und Therapie wendet.
2.2 Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes, einer Katze oder eines Heimtieres.
3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
3.1 Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber des/der Tierhaltenden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung und Befundung gegenüber des/der Tierhaltenden, sowie die Therapie des Tieres, nach bestem Wissen und Gewissen anwendet.
3.2 Die Tierphysiotherapeutin erstellt einen individuellen Therapieplan für das Tier, der die Behandlungsmaßnahmen und deren zeitlichen Verlauf beinhaltet. Der Therapieplan ist eine Empfehlung, die mit der/dem Tierhaltenden besprochen und anschließend festgelegt wird. Je nach Verlauf der Behandlung behält sich die Tierphysiotherapeutin eine Änderung und Anpassung des Therapieplans vor, um einen bestmöglichen Behandlungsverlauf für das Tier zu erzielen.
3.3 Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen. Die Tierphysiotherapeutin übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.
3.4 Die Tierphysiotherapeutin darf keine Krank- oder Gesundschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
4. Informationspflicht
4.1 Der/die Tierhaltende ist verpflichtet, der Tierphysiotherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Tierheilpraktiker etc. zu unterrichten. Ferner verpflichtet sich der/die Tierhaltende, die Tierphysiotherapeutin von Untugenden ihres/seines Tieres, wie z. B. Bissigkeit, in Kenntnis zu setzen.
4.2 Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tierphysiotherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch und osteopathisch behandeln zu können. Verhält sich das Tier vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich die Tierphysiotherapeutin vor, die Therapie sofort abzubrechen. Wegen aggressivem Verhalten des Tieres abgebrochene Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Mitwirkungspflicht
5.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Tierhaltende nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Tierhaltende Beratungsinhalte nicht annimmt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Behandlung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den/die Tierhaltende(n), durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
5.2 Das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels wird von der Tierphysiotherapeutin nicht garantiert. Die Therapie bzw. das Training richtet sich nach den Möglichkeiten des/der Tierhaltenden und den Bedürfnissen des Tieres, unter anderem nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen.
5.3 Der/die Tierhaltende wird darauf hingewiesen, dass die durch die Tierphysiotherapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
6. Termine
6.1 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per E-Mail, SMS oder WhatsApp von der Tierphysiotherapeutin bestätigt wurden.
6.2 Der/die Tierhaltende hat den Ausfall eines von ihm/ihr versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Honorar an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten.
6.3 Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden, bei Terminen an einem Montag, bis spätestens 18:30 Uhr am vorangehenden Freitag, vor dem vereinbarten Termin der Tierphysiotherapeutin persönlich oder telefonisch und unter Angabe des Namens des/der Tierhaltenden, Tiernamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der/die Tierhaltende verantwortlich. Andernfalls kann die Tierphysiotherapeutin dem/der Tierhaltenden die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.
6.4 Sofern sich der/die Tierhaltende verspätet, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Die Tierphysiotherapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen. Verspätungen von mehr als 25 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Höhe des vereinbarten Honorars voll in Rechnung gestellt.
6.5 Im Falle einer 10er-Karte ist der/die Tierhaltende verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen. Nicht verbrauchte Guthaben können durch den/die Tierhaltende nicht storniert sowie die schon geleisteten Zahlungen nicht ausbezahlt werden.
6.6 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der/die Tierhaltende seine/ihre Telefon-/ Mobilfunknummer hinterlegt, so informiert die Tierphysiotherapeutin auf diesem Wege unverzüglich über die Verzögerung.
7. Honorar und Abrechnung
7.1 Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und dem/der Tierhaltenden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von der Tierphysiotherapeutin benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
7.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag von dem/der Tierhaltenden in bar oder per Kartenzahlung an die Tierphysiotherapeutin unmittelbar nach der Behandlung zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
7.3 Neben den Quittungen erhält der/die Tierhaltende nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Tierphysiotherapeutin, sowie den Namen und die Anschrift des/der Tierhaltenden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare und Nebenleistungen.
7.4 Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
7.5 Die Tierphysiotherapeutin weist den/die Tierhaltende darauf hin, dass sie gesetzlich lediglich zur Übersendung einer einzigen Mahnung verpflichtet ist und über diese erste Mahnung hinaus keine weiteren Mahnungen erfolgen. Die für die Mahnung beaufschlagte Mahngebühr beträgt 2,50 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, behält sich die Tierphysiotherapeutin vor, den Vorgang ohne weitere Benachrichtigung einem Inkassobüro zu übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des/der säumigen Tierhaltenden.
7.6 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
8. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen oder individuell abgesprochen werden.
9. Haftung
Der/die Tierhaltende haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch Ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
10. Vertraulichkeit der Behandlung
10.1 Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Tierhaltenden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Tierhaltenden erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Tierhaltende zustimmen wird.
10.2 Wenn die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Selbiges gilt, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Tierphysiotherapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
10.3 Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Die von der Tierphysiotherapeutin angefertigten Patientenunterlagen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Tierphysiotherapeutin. Der/die Tierhaltende hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des/der Tierhaltenden auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der Tierphysiotherapeutin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
10.4 Sofern der/die Tierhaltende eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus den Unterlagen. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale im Besitz der Tierphysiotherapeutin befinden.
10.5 Patientenunterlagen werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
11. Bild- und Videoaufnahmen
11.1 Der/die Tierhaltende gestattet der Tierphysiotherapeutin zur Dokumentation des Befundes und der Therapie, in regelmäßigen Abständen Fotos und Videos des Tieres zu erstellen.
11.2 Der/die Tierhaltende erlaubt der Tierphysiotherapeutin, zu Aufklärungs- und/oder Werbezwecken, dieses Bild- und Videomaterial auf der Webseite und in sozialen Medien (u.a. Facebook und Instragram) zu veröffentlichen. Es besteht und ergibt sich keinen Haftungsanspruch gegenüber der Tierphysiotherapeutin für Art und Form der Nutzung, der oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte. Diesem Punkt kann in schriftlicher Form jederzeit widersprochen werden.
12. Urheberrecht
Es dürfen keine Therapien, Therapiepläne, Unterlagen, o.ä. von der Tierphysiotherapeutin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, auch nicht in Auszügen, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Diese sind urheberrechtlich geschützt.
13. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzbestimmungen. Im Übrigen erfolgen Informationen zu etwaigen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgängen durch die Tierphysiotherapeutin im Wege gesonderter Erklärungen.
14. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Nienburg (Weser).